Veranstaltungen und Raumvergabe
Gottesdienste
- Jeder Gottesdienst hat einen Leiter.
- Jeder Leiter muß für diesen Dienst beauftragt
sein.
- Der Kirchenvorstand hat das "ius
liturgicum". Er entscheidet, wann welche Gottesdienste stattfinden und wie sie
ablaufen.
- Der Pfarrer ist der "parochus loci". Er
entscheidet, wer einen Gottesdienst leiten darf. Bei Leitern aus Kirchen, die nicht der
AcK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehören, ist eine Entscheidung des
Landeskirchenrats erforderlich.
- Die Kirche ist ein sakraler Raum. Sie darf
grundsätzlich nur für den Gottesdienst verwendet werden. Wenn die Kirche ausnahmsweise
anders genutzt werden soll, ist eine Entscheidung des Dekans erforderlich.
Andere Veranstaltungen
- Jede Veranstaltung hat einen Leiter und einen
Veranstalter.
- Leiter und Veranstalter müssen bei allen
Veröffentlichungen vermerkt sein. Außerdem sollten alle Plakate, Handzettel, etc. die
"W-Fragen" beantworten: Was? Wer? Wann? Wo?
- Das Amt des Leiters ist nicht teilbar. Der Leiter
kann seine Aufgaben delegieren. Das ändert jedoch nichts an seiner Verantwortlichkeit.
- Bei minderjährigen Teilnehmern ist der Leiter
aufsichtspflichtig.
- Alle Veranstaltungen, die unter dem Namen
"Würzburg-Martin-Luther-Kirche" durchgeführt werden, müssen unter Angabe des
Leiters im Pfarramt gemeldet werden.
- Diese Meldepflicht gilt insbesondere für
Veranstaltungen, die nicht in den Räumen der Kirchengemeinde stattfinden.
Versicherungen
- Alle Teilnehmer kirchlicher Veranstaltungen sind
im Rahmen einer Sammelversicherung haftplicht- und unfallversichert. Diese Versicherung
tritt jedoch nur dann ein, wenn keine private Versicherung den jeweiligen Schaden
übernimmt.
- Fahrten mit privaten Autos zu Freizeiten, das
Inventar bei Konzertveranstaltungen, etc. müssen extra versichert werden.
Raumvergabe
- Die Raumvergabe wird ausschließlich über das
Pfarramt abgewickelt.
- Anträge zur Raumvergabe müssen rechtzeitig in
schriftlicher Form beim Pfarramt eingereicht werden.
- Gemeindeveranstaltungen haben grundsätzlich
Vorrang vor anderen Veranstaltungen.
- Über die einmalige Raumvergabe entscheidet der
Pfarrer, über die mehrmalige Raumvergabe der Kirchenvorstand.
- Wer einen Raum in Anspruch nehmen will, muß
vorher die Hausordnung unterschreiben.
- Wer einen Termin nicht in Anspruch nimmt, muß
dies umgehend dem Pfarramt melden.
Ordnung
- Das Umfeld kirchlicher Gebäude muß
saubergehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Fußweg, der zum Kindergarten
führt.
- Jede Gruppe räumt selbst auf. Tut sie es nicht,
wird ein Mitarbeiter der Gemeinde oder eine Firma mit dem Aufräumen beauftragt. Die
Kosten werden der jeweiligen Gruppe oder ihrem Leiter in Rechnung gestellt.
- Wer einen Raum in einem nicht ordnungsgemäßen
Zustand antrifft, wird gebeten, dies umgehend dem Pfarramt mitzuteilen.
- Auftretende Mängel sind dem Pfarramt ebenfalls
möglichst bald mitzuteilen.
Durchführung einer Veranstaltung
- Jede kirchliche Veranstaltung muß sorgfältig
vorbereitet, durchgeführt und abgeschlossen werden.
- Es dürfen nicht mehr Plätze oder Karten
vergeben werden, als vorhanden sind.
- Jede Veranstaltung sollte pünktlich begonnen und
beendet werden.
- Nach dem Ende einer Veranstaltung werden alle
Tische und Stühle so postiert, wie im Stellplan angegeben. Die Lichter werden gelöscht
und die Türen abgeschlossen, es sei denn, es befindet sich noch eine andere Gruppe im
Haus. Die Rolladen des Martin-Luther-Saales werden ordnungsgemäß geschlossen, die
Motoren abgestellt.
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