Abrechnung von Auslagen
Haushalt und Gabenkasse
- Haushalt und Gabenkasse müssen grundsätzlich
voneinander getrennt werden. Zum Haushalt gehören: z.B. Teilnehmerbeiträge einer
Freizeit, Eintrittsgelder eines Konzerts, Rechnungen. Zur Gabenkasse gehören: z.B.
Kollekten, Spenden, Zuwendungen an bedürftige Gemeindeglieder.
- Für Sach- und Dienstleistungen werden keine
Spendenbelege ausgestellt. Grundregel: Der Betrag muß sich wirklich bewegt haben.
- Für Kollekten werden ebenfalls keine Belege
ausgestellt.
Abrechnung
- Grundregeln: Jede Veranstaltung muß in sich
abgeschlossen sein. Einnahmen und Ausgaben müssen getrennt werden.
- Der finanzielle Rahmen wird vom Kirchenvorstand
festgelegt, über die Art der Ausgaben entscheidet der jeweilige Mitarbeiter selbst.
- Auf Antrag wird vom Pfarramt ein Vorschuß
gewährt. Beträge über 250,- werden grundsätzlich überwiesen. Vorschüsse
müssen unmittelbar nach der jeweiligen Veranstaltung abgerechnet werden.
- Fahrt- und Telefonkosten sowie sonstige Auslagen
der Mitarbeiter können erstattet werden. Er wird um Verwendung der entsprechenden
Formulare gebeten. Flaschenpfand kann nicht in Rechnung gestellt werden.
Anforderungen an einen Beleg
- Grundregel: Zu jedem Vorgang gehört ein Beleg.
- Private und dienstliche Einkäufe müssen
getrennt werden.
- Ein Beleg darf nicht beschriftet werden. Er
sollte mit anderen Belegen auf ein weißes, zweifach gelochtes Din-A-4-Blatt geklebt
werden. Dieses Blatt darf beschriftet werden.
- Jeder Beleg muß einen Mehrwertsteuerausweis
enthalten. Bei Beträgen bis 100,- genügt die Prozentangabe, bei Beträgen über
100,- muß der Mehrwertsteuerbetrag in Euro ausgewiesen sein.
- Aus jedem Beleg muß hervorgehen, wofür der
jeweilige Betrag ausgegeben wurde.
- Der Beleg darf nicht auf den Namen des jeweiligen
Mitarbeiters ausgestellt sein. Bei Beträgen bis 100,- kann der Empfänger
offenbleiben, bei Beträgen über 100,- muß die Kirchengemeinde bzw. das Pfarramt
im Anschriftenfeld erscheinen.
Erstattung von Auslagen
- Möglichkeit: Weiße Blätter mit Belegen unter
Angabe der Bankverbindung zum Pfarramt schicken. Erstattung auf das angegebene Konto.
- Möglichkeit: Während der Dienstzeiten zum
Kirchengemeindeamt bringen. Erstattung in bar. Anschrift: Friedrich-Ebert-Ring 27, 97072
Würzburg, Telefon 0931/79625-40 (Herr Hofmann). Dienstzeiten: Mo-Do,
8.00-12.00/13.30-16.30, Fr 8.00-12.00.
Copyright © 1999-2025 Martin-Luther-Kirche, Würzburg. Alle Rechte
vorbehalten.
Impressum, Datenschutz, Haftungsausschluß.
|