Veranstaltungen und Raumvergabe

Gottesdienste

  1. Jeder Gottesdienst hat einen Leiter.
  2. Jeder Leiter muß für diesen Dienst beauftragt sein.
  3. Der Kirchenvorstand hat das "ius liturgicum". Er entscheidet, wann welche Gottesdienste stattfinden und wie sie ablaufen.
  4. Der Pfarrer ist der "parochus loci". Er entscheidet, wer einen Gottesdienst leiten darf. Bei Leitern aus Kirchen, die nicht der AcK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehören, ist eine Entscheidung des Landeskirchenrats erforderlich.
  5. Die Kirche ist ein sakraler Raum. Sie darf grundsätzlich nur für den Gottesdienst verwendet werden. Wenn die Kirche ausnahmsweise anders genutzt werden soll, ist eine Entscheidung des Dekans erforderlich.

Andere Veranstaltungen

  1. Jede Veranstaltung hat einen Leiter und einen Veranstalter.
  2. Leiter und Veranstalter müssen bei allen Veröffentlichungen vermerkt sein. Außerdem sollten alle Plakate, Handzettel, etc. die "W-Fragen" beantworten: Was? Wer? Wann? Wo?
  3. Das Amt des Leiters ist nicht teilbar. Der Leiter kann seine Aufgaben delegieren. Das ändert jedoch nichts an seiner Verantwortlichkeit.
  4. Bei minderjährigen Teilnehmern ist der Leiter aufsichtspflichtig.
  5. Alle Veranstaltungen, die unter dem Namen "Würzburg-Martin-Luther-Kirche" durchgeführt werden, müssen unter Angabe des Leiters im Pfarramt gemeldet werden.
  6. Diese Meldepflicht gilt insbesondere für Veranstaltungen, die nicht in den Räumen der Kirchengemeinde stattfinden.

Versicherungen

  1. Alle Teilnehmer kirchlicher Veranstaltungen sind im Rahmen einer Sammelversicherung haftplicht- und unfallversichert. Diese Versicherung tritt jedoch nur dann ein, wenn keine private Versicherung den jeweiligen Schaden übernimmt.
  2. Fahrten mit privaten Autos zu Freizeiten, das Inventar bei Konzertveranstaltungen, etc. müssen extra versichert werden.

Raumvergabe

  1. Die Raumvergabe wird ausschließlich über das Pfarramt abgewickelt.
  2. Anträge zur Raumvergabe müssen rechtzeitig in schriftlicher Form beim Pfarramt eingereicht werden.
  3. Gemeindeveranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Veranstaltungen.
  4. Über die einmalige Raumvergabe entscheidet der Pfarrer, über die mehrmalige Raumvergabe der Kirchenvorstand.
  5. Wer einen Raum in Anspruch nehmen will, muß vorher die Hausordnung unterschreiben.
  6. Wer einen Termin nicht in Anspruch nimmt, muß dies umgehend dem Pfarramt melden.

Ordnung

  1. Das Umfeld kirchlicher Gebäude muß saubergehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Fußweg, der zum Kindergarten führt.
  2. Jede Gruppe räumt selbst auf. Tut sie es nicht, wird ein Mitarbeiter der Gemeinde oder eine Firma mit dem Aufräumen beauftragt. Die Kosten werden der jeweiligen Gruppe oder ihrem Leiter in Rechnung gestellt.
  3. Wer einen Raum in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand antrifft, wird gebeten, dies umgehend dem Pfarramt mitzuteilen.
  4. Auftretende Mängel sind dem Pfarramt ebenfalls möglichst bald mitzuteilen.

Durchführung einer Veranstaltung

  1. Jede kirchliche Veranstaltung muß sorgfältig vorbereitet, durchgeführt und abgeschlossen werden.
  2. Es dürfen nicht mehr Plätze oder Karten vergeben werden, als vorhanden sind.
  3. Jede Veranstaltung sollte pünktlich begonnen und beendet werden.
  4. Nach dem Ende einer Veranstaltung werden alle Tische und Stühle so postiert, wie im Stellplan angegeben. Die Lichter werden gelöscht und die Türen abgeschlossen, es sei denn, es befindet sich noch eine andere Gruppe im Haus. Die Rolladen des Martin-Luther-Saales werden ordnungsgemäß geschlossen, die Motoren abgestellt.

 

Copyright © 1999-2023 Martin-Luther-Kirche, Würzburg. Alle Rechte vorbehalten.
Impressum, Datenschutz, Haftungsausschluß
.